Dieses E-Learning beschäftigt sich mit den Regeln des Internationalen Datenverkehrs.

Die DSGVO regelt in Art 1 (3), dass Innerhalb der EU „Der freie Verkehr personenbezogener Daten … weder eingeschränkt noch verboten werden“ darf.

Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittländer sind die in der DSGVO festgelegten Bedingungen einzuhalten.


  • Was muss bei Datenübermittlungen in ein Drittland beachtet werden?
  • Was muss beim Speichern von pb. Daten auf Servern in Drittländern beachtet werden?
  • Angemessenheitsbeschluss, Standarddatenschutzklauseln und von der Datenschutzbehörde genehmigte, verbindliche interne Datenschutzvorschrifen.

Diese und weitere Inhalte werden mit Hilfe von Empfehlungen und Vorlagen der Österreichischen Datenschutzbehörde vermittelt, um sicherzustellen, dass der internationale Datenverkehr in Ihrem Unternehmen weiterhin rechtskonform abläuft.

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E-Learning Internationaler Datenverkehr
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