Am 1. Dezember 2023 von 18 bis 21 Uhr

Nur wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung auf neuestem Stand erstellen, ist sie auch sicher. Fortlaufend gibt es neue Regelungen, die zu berücksichtigen sind. Ob Neulinge oder erfahrend Kräfte in der Vermietung - hier auf dem Laufenden zu bleiben ist ebenso essentiell wie herausfordernd.
Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wurde erheblich verkompliziert und bedarf einer genaueren Betrachtung.

Dieses Seminar ist geeignet zur Erfüllung der regelmäßigen Weiterbildungspflicht der Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Abs. 2a GewO iVm. § 15b Abs.1 MaBV. Das Seminar umfasst 3 Zeitstunden.

Inhalt
  • Rechtsgrundlagen und Regelungen im Mietvertrag
  • Abrechnungspflicht - wer kann und wer muss wie abrechnen
  • Welche Betriebskosten jetzt konkret umlagefähig sind
  • Diese Anforderungen muss eine ordnungsgemäße Abrechnung erfüllen
  • Abgrenzung zu gewerblicher Vermietung: welche zusätzlichen Möglichkeiten bieten sich
  • Der Abrechnungsschlüssel — welcher ist am besten für Vermieter
  • Berücksichtigung von Leerständen in Ihrer Abrechnung
  • Wohn- und Geschäftsräume in der selben Immobilie, welche Besonderheiten gibt es
  • Vorwegabzug
  • Abrechnungsfallen in die man nicht tappen darf
  • Nachträgliche Änderung von Verteilungsschlüsseln ohne Zustimmung des Mieters
  • Abrechnungsfrist wahren; harte Konsequenzen für den Vermieter, wenn er diese versäumt
  • Heiz-und Warmwasserkosten ab 2022
Zielsetzung
Dieses Seminar bietet Neulingen wie erfahrenen Vermieter/-innen und Mietverwalter/-innen die Möglichkeit sich immer im Herbst auf den aktuellen Stand zu bringen. Sie erfahren außerdem, worauf Sie in Ihren Mietverträgen achten sollten, um auf der sicheren Seite zu bleiben und nicht in Fallen zu tappen.