Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird. Obwohl der Unternehmer nach den Brandschutzvorschriften einen Teil seiner Aufgaben an andere Mitarbeiter delegieren kann, trägt er die Verantwortung selbst und haftet im Falle eines Unfalls. Da Brandgefahren und ihre Auswirkungen leicht zu Unfällen mit weitreichenden Konsequenzen führen können, spielt der Brandschutz hier eine wichtige Rolle.
Diese Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit auch für den Brandschutz als Teilbereich des Arbeitsschutzes wird daher in Deutschland gesetzlich gefordert und mit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes auch mehr und mehr in die Hände des Arbeitgebers/Unternehmers gelegt. Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer also in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner Mitarbeiter abgewendet werden.
Die größte Herausforderung für den Unternehmer ist es sicherlich, die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts zu erfüllen: Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ausgehen. Eine Anforderung, die eine hohe Verantwortung in das Tun und Handeln des Unternehmers legt!
§ 3 der Arbeitsstättenverordnung schreibt zum Beispiel die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor. Diese beschreibt die bereits im Arbeitsschutzgesetz geforderten Maßnahmen.
Bei uns brennt es doch nicht...Sind Sie sich sicher?