Datenpanne

Datenschutzverstoß

Was ist eine Datenpanne?




In der Datenschutz-Grundverordnung werden alle Fälle von Datenschutzverstößen unter dem Begriff der „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ zusammengefasst.





Eine solche Verletzung wird Datenpanne genannt, sie liegt vor, wenn es:

  1. zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung (egal ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig) oder
  2. zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

Eine Datenpanne ist definiert als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten:

  • Unzulässige Vernichtung von personenbezogenen Daten
  • Unbeabsichtigter Verlust von personenbezogenen Daten
  • Unrechtmäßige Veränderung von personenbezogenen Daten
  • Unbefugten Zugang von personenbezogenen Daten
  • Unbefugter Offenlegung von personenbezogenen Daten