In der Datenschutz-Grundverordnung werden alle Fälle von Datenschutzverstößen unter dem Begriff der „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ zusammengefasst.
Eine solche Verletzung wird Datenpanne genannt, sie liegt vor, wenn es:
zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung (egal ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig) oder
zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
Eine Datenpanne ist definiert als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten:
Unzulässige Vernichtung von personenbezogenen Daten
Unbeabsichtigter Verlust von personenbezogenen Daten
Unrechtmäßige Veränderung von personenbezogenen Daten
Unbefugten Zugang von personenbezogenen Daten
Unbefugter Offenlegung von personenbezogenen Daten