Sicherheit der Verarbeitung

Verarbeitung personenbezogener Daten

Sicherheit der Verarbeitung


Die "Sicherheit der Verarbeitung" gemäß Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Organisationen und Unternehmen umsetzen müssen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten sicher und datenschutzkonform zu gestalten. 

Die Sicherheit der Verarbeitung ist entscheidend, um die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten und Datenschutzverletzungen zu verhindern.

Zu den Maßnahmen der Sicherheit der Verarbeitung gehören unter anderem:

  • Treffen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
  • Bewertung von Risiken
  • Definition von Verhaltensregeln
  • Verarbeitung gemäß Anweisung durch Verantwortlichen
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Datenschutz
Beispiel für technische und organisatorische Maßnahmen:

  • Verschlüsselung: Daten sollten verschlüsselt werden, um sicherzustellen, dass sie nur von autorisierten Personen gelesen werden können.
  • Zugangskontrolle: Es sollte sichergestellt werden, dass nur befugte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, und dieser Zugriff sollte auf das notwendige Minimum beschränkt sein.
Beispiel für Verhaltensregeln:

  • Geben Sie unbefugt keine Informationen an Dritte weiter
  • Bleiben Sie verschwiegen bezüglich der Informationen und Angelegenheiten der Organisation/des Unternehmens, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen.