Rechtsgrundlagen

Besondere Kategorien

Welche Artikel der DSGVO regeln die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien?



Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, auch als sensible Daten bezeichnet, gelten zusätzliche Datenschutzanforderungen gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Kontext ist auch Artikel 89 DSGVO relevant. 

Artikel 9 DSGVO besagt:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
  • Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn eine Einwilligung durch die betroffene Person vorliegt. Ausnahmen sind in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO geregelt.

Artikel 89 DSGVO besagt:

  • Artikel 89 DSGVO regelt Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken