Die Umsetzung des Datenschutzrechtes in Deutschland erfolgt auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO EU) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Gesetzgebungen die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen:
Der BfDI steht für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dieses Amt ist eine unabhängige Institution in Deutschland, die für den Schutz personenbezogener Daten und die Förderung der Informationsfreiheit verantwortlich ist. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht und reguliert die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Deutschland, insbesondere in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Gesetz, das seit 2018 gilt. Sie schützt die Privatsphäre und Rechte von Personen in der EU und den Mitgliedsstaaten der EU. Die DS-GVO legt Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und verpflichtet Organisationen, diese zu schützen, informieren und die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.
Diese Gesetze ergänzen und konkretisieren die Datenschutzbestimmungen, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind. Sie sind spezifisch für verschiedene Bereiche und Branchen und tragen dazu bei, den Datenschutz in Deutschland zu regeln und zu gewährleisten. Die genannten Gesetze spielen in der deutschen Datenschutzgesetzgebung folgende Rollen:
1. TMG (Telemediengesetz):
Das TMG regelt den Datenschutz im Bereich der Telemedien, einschließlich Websites und elektronischer Kommunikation. Es enthält Bestimmungen zur Informationspflicht, Datenerhebung und -verarbeitung in Online-Diensten.
2. TTDSG (Telekommunikationsdienste-Datenschutzgesetz):
Das TTDSG wurde erlassen, um die DSGVO im Kontext von Telekommunikationsdiensten umzusetzen. Es enthält spezifische Datenschutzbestimmungen für Telekommunikationsunternehmen.
3. KUG (Kunsturhebergesetz):
Das KUG ist das deutsche Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf Fotos und Bildnisse. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Fotos von Personen gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
4. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb):
Das UWG regelt den fairen Wettbewerb und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. Dies kann den Schutz personenbezogener Daten betreffen, wenn sie in geschäftlichen Kontexten verwendet werden.
5. TKG (Telekommunikationsgesetz):
Das TKG enthält Bestimmungen zur Regulierung des Telekommunikationssektors, einschließlich des Schutzes von Kommunikationsdaten und der Vertraulichkeit von Telekommunikation.
Die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) werden seit Ende 2021 über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) geregelt. |
Die LfDI steht für "Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit", während LDIs für "Landesdatenschutzbeauftragter" steht. Diese Begriffe beziehen sich auf die Datenschutzbehörden in den deutschen Bundesländern und auf Bundesebene. Die LfDIs sind die obersten Datenschutzbeauftragten in den Bundesländern, die für die Überwachung und Umsetzung des Datenschutzes in ihrem jeweiligen Bundesland zuständig sind.