Datenschutzrecht in Deutschland

Einführung Datenschutz

Wie gestaltet sich die Umsetzung des Datenschutzrechtes in Deutschland?



Die Umsetzung des Datenschutzrechtes in Deutschland erfolgt auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO EU) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Gesetzgebungen die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen:




BfDI 

Der BfDI steht für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Dieses Amt ist eine unabhängige Institution in Deutschland, die für den Schutz personenbezogener Daten und die Förderung der Informationsfreiheit verantwortlich ist. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht und reguliert die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Deutschland, insbesondere in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland anwendet und konkretisiert. Es enthält spezifische Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten und definiert die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Das BDSG stärkt den Datenschutz und legt Sanktionen für Verstöße fest.


DS-GVO EU

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Gesetz, das seit 2018 gilt. Sie schützt die Privatsphäre und Rechte von Personen in der EU und den Mitgliedsstaaten der EU. Die DS-GVO legt Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und verpflichtet Organisationen, diese zu schützen, informieren und die Zustimmung der Betroffenen einzuholen.


TMG, TTDSG, KUG, UWG, TKG

Diese Gesetze ergänzen und konkretisieren die Datenschutzbestimmungen, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind. Sie sind spezifisch für verschiedene Bereiche und Branchen und tragen dazu bei, den Datenschutz in Deutschland zu regeln und zu gewährleisten. Die genannten Gesetze spielen in der deutschen Datenschutzgesetzgebung folgende Rollen:

1. TMG (Telemediengesetz):

Das TMG regelt den Datenschutz im Bereich der Telemedien, einschließlich Websites und elektronischer Kommunikation. Es enthält Bestimmungen zur Informationspflicht, Datenerhebung und -verarbeitung in Online-Diensten.

2. TTDSG (Telekommunikationsdienste-Datenschutzgesetz):

Das TTDSG wurde erlassen, um die DSGVO im Kontext von Telekommunikationsdiensten umzusetzen. Es enthält spezifische Datenschutzbestimmungen für Telekommunikationsunternehmen.

3. KUG (Kunsturhebergesetz):

Das KUG ist das deutsche Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf Fotos und Bildnisse. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Fotos von Personen gemacht und veröffentlicht werden dürfen.

4. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb):

Das UWG regelt den fairen Wettbewerb und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. Dies kann den Schutz personenbezogener Daten betreffen, wenn sie in geschäftlichen Kontexten verwendet werden.

5. TKG (Telekommunikationsgesetz):

Das TKG enthält Bestimmungen zur Regulierung des Telekommunikationssektors, einschließlich des Schutzes von Kommunikationsdaten und der Vertraulichkeit von Telekommunikation.


Die Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) werden seit Ende 2021 über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) geregelt.



LfDI und LDI

Die LfDI steht für "Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit", während LDIs für "Landesdatenschutzbeauftragter" steht. Diese Begriffe beziehen sich auf die Datenschutzbehörden in den deutschen Bundesländern und auf Bundesebene. Die LfDIs sind die obersten Datenschutzbeauftragten in den Bundesländern, die für die Überwachung und Umsetzung des Datenschutzes in ihrem jeweiligen Bundesland zuständig sind.


SchulG und SchulDSG
Das SchulG steht für "Schulgesetz" und das SchulDSG steht für "Schuldatenschutzgesetz". Diese Gesetze legen die Datenschutzbestimmungen für Schulen in den einzelnen deutschen Bundesländern fest, insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten von Schülern, Lehrern und anderen Schulbeteiligten. Die SchulDSG-Gesetze in den verschiedenen Bundesländern regeln die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten in Schulen, den Datenschutzbeauftragten im schulischen Kontext und die Rechte der betroffenen Personen. Diese Gesetze tragen dazu bei, den Datenschutz und die Privatsphäre im Bildungswesen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von Schülern und Lehrern angemessen geschützt werden.


KDG und EK-DSG
Das KDG steht für das "Kirchliche Datenschutzgesetz," und das EKD-DSG steht für das "Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland." Beide Gesetze legen die Datenschutzbestimmungen für die jeweiligen kirchlichen Einrichtungen fest, einschließlich des Umgangs mit Mitgliederdaten, Mitarbeiterdaten und anderen personenbezogenen Daten im kirchlichen Kontext.