Mit dem Einkommensteuerrechner lassen sich sehr leicht die Einkommensteuer berechnen und nachvollziehen.
Tragen Sie lediglich in die dafür vorgesehene Zelle das Einkommen ein.
Die Berechnung geschieht auf Basis gesetzlicher Formeln nach §32a EStG (2020).

Link zum Einkommensteuergesetz: § 32a EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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