Abgrenzung
Abgrenzung von Arzneimitteln
Abgrenzung gegenüber anderen Produkten

Neben Arzneimitteln gibt es eine Reihe weiterer Produktgruppen, die 
ebenfalls staatlich reguliert sind und nicht ohne weiteres vermarktet werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise:

  • Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Medizinprodukte
  • Biozide
  • Tabakerzeugnisse
  • Kosmetika
  • Futtermittel
Für die Vermarktung eines regulierten Produkts muss die Klassifizierung eindeutig geklärt sein. Je nachdem, in welche Produktgruppe es fällt, muss das vermarktende Unternehmen unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen. Die oben genannten Produkte benötigen keine behördliche Zulassung, wie sie für Arzneimittel notwendig ist. Für Medizinprodukte ist beispielsweise eine CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen erforderlich.
Arzneimittel oder nicht?
Zweifelsfallregelung
Wenn ein Produkt sowohl die Definition eines Arzneimittels als auch die eines der anderen hier aufgeführten Produkte erfüllt, unterliegt es immer den strengeren Regelungen für Arzneimittel. Es ist nicht möglich, dass ein Produkt gleichzeitig zwei Kategorien zugeordnet wird, beispielsweise Arzneimittel und Medizinprodukt. Damit ist der Schutz des Verbrauchers auch bei unklarer Klassifizierung gewährleistet.
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