Zentrales Zulassungsverfahren III
Das Zentrale Zulassungsverfahren
Für welche Arzneimittel ist das Zentrale Verfahren verpflichtend? 

Für folgende Arzneimittel sieht die europäische Gesetzgebung das Zentrale Verfahren als verpflichtend vor: 

Freiwillige Wahl des Zentralen Verfahrens 

Für innovative Arzneimittel, die jedoch nicht in den genannten Kategorien enthalten sind, besteht die Möglichkeit das Zentrale Zulassungsverfahren optional zu nutzen.
Dies gilt auch für neue, nicht innovative Arzneimittel, deren sofortige EU-weite Verfügbarkeit aber im Interesse der öffentlichen Gesundheit liegt.
[Gorodenkoff/Shutterstock.com]
Auch COVID-19-Impfstoffe wurden über das Zentrale Verfahren zugelassen 
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