Hast Du keinen Wohnsitz, (Geschäfts-)Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland ?

Wenn Du in Deutschland eine Marke schützen willst, brauchst Du einen Wohnsitz, (Geschäft-)Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland.

Hast Du das nicht, brauchst Du einen anwaltlichen Vertreter, der die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach der Anmeldung übernimmt.

Du erhältst:
👉 Ich übernehme die Vertretung für Deine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Markenanmeldung machst Du selbst.


ACHTUNG: Das Angebot gilt für die Vertretungsübernahme für eine Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Benötigst Du einen Vertreter für eine Unionsmarke, wähle das Angebot Vertretungsübernahme Unionsmarke (bald erhältlich).