Schutzziele

Schutzziele im Brandschutz

Musterbauordnung, §14 Brandschutz:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und
instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der
Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt
wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Schutzziele auf den Punkt gebracht: 
  • Personenschutz (oberste Priorität)
  • Sachwertschutz
  • Nachbarschaftsschutz
  • Umweltschutz
  • Weitere objektspezifische Schutzziele