Aus Klarheit erfolgt Wahrheit! Die Behandlung ist erfolgt. Das, was Du behandelt ist, ist zu dokumentieren, denn nur, was Du dokumentiert hast, hast Du auch tatsächlich gemacht (Beweislastumkehr). Wie wird nun die nebenvertragliche Pflicht des Patienten ermöglicht, sodass dieser die Rechnung auf Ihre Plausibilität hin überprüfen kann, wenn doch nicht alles im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt ist?
Hierzu bedarf es der exakten Dokumentation, sodass die Analogabrechnung inhaltlich schlüssig ist. Lerne, wie das geht.