Die Analogliste des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker der Version 2024/2025 ist notwendig, um der aktuellen Entwicklung der Wissenschaft und der naturheilkundlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Denn im GebüH gibt es schlicht viele angewendete Verfahren nicht, sodass man sich inhaltlich und finanziell an der Ähnlichkeit der Leistung orientierten soll. Diese schwammige Bezeichnung wurde mit dieser Liste konkretisiert und soll dabei helfen, transparent abzurechnen.
Um diese Liste korrekt anzuwenden ist es unabdingbar seine erbrachte Leistung exakt zu dokumentieren, was in der Ausbildung zum "Abrechnungsprofi" erlernt wird.