1-Tages-Workshop - Online am 25. Oktober 2022


Stress, Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck, ständige Erreichbarkeit... - Psychische Belastungen im Arbeitsalltag sind schon lange ein Thema, denn sie führen nicht selten zu zahlreichen Ausfalltagen und motivationalen Einschränkungen in den Unternehmen. Seit dem Pandemiegeschehen hat das Thema zusätzlich Fahrt aufgenommen, denn Begrenzung der Sozialkontakte, Verunsicherungen, wirtschaftliche Risiken bis hin zu Existenzängsten stellen Mitarbeiter vor psychische Herausforderungen. Es ist zu erwarten, dass die Zahl psychisch Erkrankten auf ein Rekordniveau ansteigt. Daher müssen Sie als Betriebsrat unbedingt aktiv werden!



Zum Inhalt


Im Rahmen dieses Workshops erhalten Sie zahlreiche Impulse und Handlungsmöglichkeiten,

um als Betriebsrat dazu beizutragen, psychische (Fehl-) Belastungen im Unternehmen zu reduzieren

und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten bzw. zu fördern. Konkret werden folgende Inhalte betrachtet:


Belastungen – Beanspruchungen – Worum geht es?
  • Psychische Belastungen
  • Folgen von Fehlbeanspruchungen
  • Betriebliche Anzeichen
  • Präventionsansätze und Stellschrauben im Unternehmen
Psychische Belastungen erfassen und erkennen – psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Vorbereitung und Akteure
  • Mitbestimmungsrechte und Rolle des Betriebsrates

  • Instrumente und Erhebungsverfahren

  • Maßnahmenentwicklung und -umsetzung

  • Ideen und Erfahrungen

  • Prüfung und Weiterentwickelung

Gestaltungsmöglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen im Unternehmen

Sensibilisieren von Geschäftsführung und Mitarbeitern




Ihr Nutzen


Der Workshop unterstützt Sie dabei, Ihre Kompetenzen rund um das Thema Psychische Belastungen

am Arbeitsplatz auf- und auszubauen-

- Sie erfahren, wie Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen können.
  • - Sie lernen Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Minderung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kennen.
  • - Sie wissen, wie Sie Handlungskonzepte zur Schaffung eines gesünderen Arbeitsumfelds entwickeln.
  • - Sie wissen, wie Sie wirksame Gegenmaßnahmen einleiten können.
  • - Sie kennen Ihre Rolle und Möglichkeiten als Betriebsrat.


Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert dieser Workshop?

Spätestens 14 Tage vor Workshopbeginn erhalten Sie einen Zoom-Code, der Ihnen die Tür zu unserem virtuellen Raum öffnet. Das setzt voraus, dass Sie einen PC, Tablett oder Laptop mit Kamera und Mikrophone haben. Ca. 15 Minuten vor Beginn des Workshops sollten Sie sich mit dem Link einmelden, damit wir einen Technik-Check machen können.

Ja. Idealerweise verfügen Sie über ein Endgerät mit Kamera und Mikrophone, so dass wir uns sichtbar austauschen können. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen PC, ein Laptop oder Tablett handelt.

Was benötige ich für diesen Workshop?
Der Workshop lebt von Ihren Beiträgen und Fragen. Daher benötigen Sie nichts weiter als Offenheit und Neugier.

Was passiert, wenn ich eine Frage oder ein Problem zu den Inhalten des Kurses habe?
Sie können uns jederzeit gerne ansprechen oder anschreiben.

Gibt es auch Präsent-Kurse?
Mehrmals im Jahr bieten wir diese Workshops in ausgewählten Tagungsstätten an. Wenn Sie gerne darüber informiert werden möchten, wann die nächsten Trainings und Workshops wo stattfinden, schreiben Sie uns gerne eine Mail unter info@kirsten-holzlehner.de. Sobald das Programm für 2022 aufgestellt ist, würden Sie eine Mail von uns erhalten.

Kann der Workshop auch als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden?
Ja, dieser Workshop kann auch gerne als Inhouse-Format gebucht werden. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten an.

Gibt es für diesen Workshop einen Schulungsanspruch?

Die in diesem Workshop vermittelten Kenntnisse sind für die Zielgruppe gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dies vermittelten Kenntnisse sind daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Melden Sie sich bereits heute an und sichern Sie sich 10% Frühbucherrabatt!