Wenn ein Ar­beit­neh­mer in­ner­halb ei­nes Jah­res länger als sechs Wo­chen un­un­ter­bro­chen oder wie­der­holt ar­beits­unfähig ist, muss der Ar­beit­ge­ber SGB IX un­ter Be­tei­li­gung des be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mers  klären, wie die Ar­beits­unfähig­keit möglichst über­wun­den wer­den und mit wel­chen Leis­tun­gen oder Hil­fen er­neu­ter Ar­beits­unfähig­keit vor­ge­beugt und der Ar­beits­platz er­hal­ten wer­den kann. Dazu dient das BEM-Gespräch (BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement). In diesem Kurs erklärt Robert Nobiling von der Bundesagentur für Arbeit, was dabei zu beachten ist.

Die Inhalte:
  • Einführung: Die Rolle der Führungskraft im BEM
  • Gesetzliche Grundlagen und Hintergrund des BEM
  • Einstieg in das Gespräch und Informationsgewinnung
  • Beratung und Erörterung
  • Vereinbarungen und Maßnahmen
  • Ablauf des Folgegesprächs
  • Den BEM-Prozess im Unternehmen weiterentwickeln
56 Minuten Video

Course plan

Das BEM-Gespräch - Interview als Einleitung (7:34 Minuten)
Das BEM-Gespräch - Positionierung und Gesprächsstrategien für Führungskräfte