Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber SGB IX unter Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Dazu dient das BEM-Gespräch (BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement). In diesem Kurs erklärt Robert Nobiling von der Bundesagentur für Arbeit, was dabei zu beachten ist.
Die Inhalte:
Die Inhalte:
- Einführung: Die Rolle der Führungskraft im BEM
- Gesetzliche Grundlagen und Hintergrund des BEM
- Einstieg in das Gespräch und Informationsgewinnung
- Beratung und Erörterung
- Vereinbarungen und Maßnahmen
- Ablauf des Folgegesprächs
- Den BEM-Prozess im Unternehmen weiterentwickeln
Course plan
Das BEM-Gespräch - Interview als Einleitung (7:34 Minuten)
Das BEM-Gespräch - Positionierung und Gesprächsstrategien für Führungskräfte