Vereinbarung über die Zustimmung des Vermieters einer Wohnung zur Errichtung einer Mini-PV-Anlage (Balkonsolaranlage)
Die Vereinbarrung regelt unter welchen Bedingungen und Auflagen (Art der Anlage, Ort und Art der Installation, Wartung/Instandhaltung, Sicherheitsleistung, Haftung, Kostentragung, etc.) eine Mini-PV-Anlage vom Mieter errichtet werden darf.