Es gelten folgende Geschäftsbedingungen bei Buchung eines Beratungstermins:



  • Bei der Auswahl des Termins "Finanzierungsberatung (Bauen, Kaufen, Umschuldung, Kleinkredit, Kredittausch, Kreditzusammenlegung, Baukindergeld etc.)" gelten folgende Bedingungen:
    Die Gut + Günstig Finanzservice GmbH berechnet für eine Kreditberatung (Bauen, Kaufen, Umschuldung, Kleinkredit, Kredittausch, Kreditzusammenlegung) 147 € inkl. MwSt. Die anschließende komplette Beantragung des möglichen Kredites ist dann für unsere Dienstleistung kostenfrei! Der Geldbetrag ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, wird der Termin im Kalender wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Für die Ausarbeitung und Erstellung eines für ihre Situation ausgerichteten, schriftlichen Finanzierungsangebotes erheben wir eine Schutzgebühr in Höhe von 300 €. Diese wird bei Abschluss der Finanzierung über uns erstattet.

  • Bei der Auswahl des Termins "Fördermittel-Darlehen & andere evtl. kombinierbare Fördermittel" gelten folgende Bedingungen:
    Die Gut + Günstig Finanzservice GmbH berechnet für eine Beratung zu Fördermitteln einer Sanierung (Energieprogramme wie z. B. Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Fenster, Außentüren, Dämmung und Altersgerecht Umbauen wie z. B. Innentüren, Terrassen, Pkw-Stellplätze, Abbau von Barrieren, Bad und Kombinationslösungen etc.) 147 € inkl. MwSt.. Im Nachgang werden alle besprochenen Fördermittel von uns beantragt und die Fördermittelanträge erstellt. Sollte es weitere kombinierbare Zuschussprogramme bei der Sanierung geben, so müssen diese, auch aus Gründen der Kombinierbarkeit, über uns mit beantragt und abgewickelt werden. Die Kosten belaufen sich zusätzlich in Höhe von 4 % zzgl. MwSt., mindestens 400 € zzgl. 19 % MwSt. der auszahlbaren Fördermittelzuschüsse. (Ein Beispiel: Altersgerechtes Umbauen Kosten 40.000 €, z. B. 10 % Fördermittelzuschüsse bedeuten für den Kunden 4.000 € Zuschuss, Kosten dann 400 € plus 19 % MwSt. für Antragstellung und Erstellung des Verwendungsnachweises). Diese werden aufgeteilt auf 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) der in Aussicht gestellten Fördermittelzuschüsse bei Beantragung und werden per Rechnung bzw. Rechnungslink angefordert, worüber bezahlt werden kann. Die restlichen 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) werden vor Fertigstellung der Verwendungsnachweise auf Grundlage der bei uns eingereichten Rechnungen und der daraus zu berechnenden Fördermittelzuschüsse per Rechnung angefordert. Bei Antragstellung über uns muss auch der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel über uns gestellt werden. Sollte dies nicht geschehen, können von uns erstens keine weiteren Auskünfte und Hilfen erteilt werden, da uns die Hände gebunden sind, und zweitens werden dann trotzdem die zweiten 2 % zzgl. 19 % MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) von den in Aussicht gestellten Fördermitteln fällig. Der Antragsteller der Fördermittel (Kunde) verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auszahlungsschreiben von den entsprechenden Fördermittelgebern, diese als Kopie uns zu übersenden, damit eine Kontrolle der ausgezahlten Fördermittel und der daraus errechneten Kosten erfolgen kann. Sollte sich eine Differenz herausstellen, so wird je nach Ergebnis nachberechnet oder sogar erstattet. Eine Erstattungsberechnung erfolgt maximal aus der zweiten Zahlung. Der Geldbetrag für die Beratung in Höhe von 147 € inkl. MwSt. ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, so wird an die Bezahlung mit einer Mail nach 2 Stunden erinnert. Dieser versendete Bezahllink in der Mail ist nur 24 Stunden aktiv. Danach wird der Termin im Kalender per Mail abgesagt, wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Nach Buchung eines Termins sollte(n) das/die Angebot(e) der geplanten Sanierung als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt werden. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Sollte Ihr Fachhandwerker den Rechnungsbetrag für die Beratung nach Auftragserteilung erstatten wollen, dann legen Sie diesem die Rechnung nach Bezahlung Ihrerseits zur Erstattung bitte vor. Eine komplette Bearbeitung eines KfW-Darlehens, KfW-Investitionszuschusses & anderer evtl. sogar kombinierbare Fördermittel wird nur gewährleistet, wenn die Arbeit ausführende Firma auch das Angebot für die Sanierungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung abgegeben hat. (Dieselbe Firma!)
    Für die Ausarbeitung und Erstellung eines für ihre Situation ausgerichteten, schriftlichen Finanzierungsangebotes erheben wir eine Schutzgebühr in Höhe von 300 €. Diese wird bei Abschluss der Finanzierung über uns erstattet.

  • Bei der Auswahl des Termins "Fördermittelberatung für Unternehmen" gelten folgende Bedingungen:
    Die Gut + Günstig Finanzservice GmbH berechnet für eine Beratung zu Fördermittel für Unternehmen (Gründung/Selbständigkeit; Investition/Wachstum; Unternehmenskauf; Unternehmensnachfolge/Unternehmensverkauf; Innovation/Entwicklung; Umwelt/Energie; Rettung/Umstrukturierung; EU-Fördermittel; Human-Resources; Umschuldung/Konsolidierung; Digitalisierung für SHK-Unternehmen) 147 € inkl. MwSt.. Es handelt sich um ein Erstgespräch. Hierbei wird das Vorhaben genau abgeklopft und das weitere Vorgehen besprochen. Der Geldbetrag ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, so wird der Termin im Kalender wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden.

  • Bei der Auswahl des Termins "Fördermittelzuschüsse für Altersgerecht Umbauen" gelten folgende Bedingungen:
    Die Gut + Günstig Finanzservice GmbH berechnet für eine Beratung zu Fördermitteln einer Sanierung (Energieprogramme wie z. B. Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Fenster, Außentüren, Dämmung und Altersgerecht Umbauen wie z. B. Innentüren, Terrassen, Pkw-Stellplätze, Abbau von Barrieren, Bad und Kombinationslösungen etc.) 147 € inkl. MwSt.. Im Nachgang werden alle besprochenen Fördermittel von uns beantragt und die Fördermittelanträge erstellt. Sollte es weitere kombinierbare Zuschussprogramme bei der Sanierung geben, so müssen diese, auch aus Gründen der Kombinierbarkeit, über uns mit beantragt und abgewickelt werden. Die Kosten belaufen sich zusätzlich in Höhe von 4 % zzgl. MwSt., mindestens 400 € zzgl. 19 % MwSt. der auszahlbaren Fördermittelzuschüsse. (Ein Beispiel: Altersgerechtes Umbauen Kosten 40.000 €, z. B. 10 % Fördermittelzuschüsse bedeuten für den Kunden 4.000 € Zuschuss, Kosten dann 400 € plus 19 % MwSt. für Antragstellung und Erstellung des Verwendungsnachweises). Diese werden aufgeteilt auf 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) der in Aussicht gestellten Fördermittelzuschüsse bei Beantragung und werden per Rechnung bzw. Rechnungslink angefordert, worüber bezahlt werden kann. Die restlichen 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) werden vor Fertigstellung der Verwendungsnachweise auf Grundlage der bei uns eingereichten Rechnungen und der daraus zu berechnenden Fördermittelzuschüsse per Rechnung bzw. Rechnungslink beim Kunden angefordert. Bei Antragstellung über uns muss auch der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel über uns gestellt werden. Sollte dies nicht geschehen, können von uns erstens keine weiteren Auskünfte und Hilfen erteilt werden, da uns die Hände gebunden sind, und zweitens werden dann trotzdem die zweiten 2 % plus 19 % MwSt. von den in Aussicht gestellten Fördermitteln fällig. Der Antragsteller der Fördermittel (Kunde) verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auszahlungsschreiben von den entsprechenden Fördermittelgebern, diese als Kopie uns zu übersenden, damit eine Kontrolle der ausgezahlten Fördermittel und der daraus errechneten Kosten erfolgen kann. Sollte sich eine Differenz herausstellen, so wird je nach Ergebnis nachberechnet oder sogar erstattet. Eine Erstattungsberechnung erfolgt maximal aus der zweiten Zahlung. Der Geldbetrag für die Beratung in Höhe von 147 € inkl. MwSt. ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, so wird an die Bezahlung mit einer Mail nach 2 Stunden erinnert. Dieser versendete Bezahllink in der Mail ist nur 24 Stunden aktiv. Danach wird der Termin im Kalender per Mail abgesagt, wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Nach Buchung eines Termins sollte(n) das/die Angebot(e) der geplanten Sanierung als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt werden. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Sollte Ihr Fachhandwerker den Rechnungsbetrag für die Beratung nach Auftragserteilung erstatten wollen, dann legen Sie diesem die Rechnung nach Bezahlung Ihrerseits zur Erstattung bitte vor. Eine komplette Bearbeitung eines KfW-Darlehens, KfW-Investitionszuschusses & anderer evtl. sogar kombinierbare Fördermittel wird nur gewährleistet, wenn die Arbeit ausführende Firma auch das Angebot für die Sanierungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung abgegeben hat. (Dieselbe Firma!)

  • Bei der Auswahl des Termins "Fördermittelzuschüsse für Energiemaßnahmen" gelten folgende Bedingungen:
    Die Gut + Günstig Finanzservice GmbH berechnet für eine Beratung zu Fördermitteln einer Sanierung (Energieprogramme wie z. B. Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Fenster, Außentüren, Dämmung und Altersgerecht Umbauen wie z. B. Innentüren, Terrassen, Pkw-Stellplätze, Abbau von Barrieren, Bad und Kombinationslösungen etc.) 147 € inkl. MwSt.. Im Nachgang werden alle besprochenen Fördermittel von uns beantragt und die Fördermittelanträge erstellt. Sollte es weitere kombinierbare Zuschussprogramme bei der Sanierung geben, so müssen diese, auch aus Gründen der Kombinierbarkeit, über uns mit beantragt und abgewickelt werden. Die Kosten belaufen sich zusätzlich in Höhe von 4 % zzgl. MwSt., mindestens 400 € zzgl. 19 % MwSt. der auszahlbaren Fördermittelzuschüsse. (Ein Beispiel: Altersgerechtes Umbauen Kosten 40.000 €, z. B. 10 % Fördermittelzuschüsse bedeuten für den Kunden 4.000 € Zuschuss, Kosten dann 400 € plus 19 % MwSt. für Antragstellung und Erstellung des Verwendungsnachweises). Diese werden aufgeteilt auf 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) der in Aussicht gestellten Fördermittelzuschüsse bei Beantragung und werden per Rechnung bzw. Rechnungslink angefordert, worüber bezahlt werden kann. Die restlichen 2 % zzgl. MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) werden vor Fertigstellung der Verwendungsnachweise auf Grundlage der bei uns eingereichten Rechnungen und der daraus zu berechnenden Fördermittelzuschüsse per Rechnung bzw. Rechnungslink beim Kunden angefordert. Bei Antragstellung über uns muss auch der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel über uns gestellt werden. Sollte dies nicht geschehen, können von uns erstens keine weiteren Auskünfte und Hilfen erteilt werden, da uns die Hände gebunden sind, und zweitens werden dann trotzdem die zweiten 2 % plus 19 % MwSt. (mindestens 200 € zzgl. 19 % MwSt.) von den in Aussicht gestellten Fördermitteln fällig. Der Antragsteller der Fördermittel (Kunde) verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auszahlungsschreiben von den entsprechenden Fördermittelgebern, diese als Kopie uns zu übersenden, damit eine Kontrolle der ausgezahlten Fördermittel und der daraus errechneten Kosten erfolgen kann. Sollte sich eine Differenz herausstellen, so wird je nach Ergebnis nachberechnet oder sogar erstattet. Eine Erstattungsberechnung erfolgt maximal aus der zweiten Zahlung. Der Geldbetrag für die Beratung in Höhe von 147 € inkl. MwSt. ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, so wird an die Bezahlung mit einer Mail nach 2 Stunden erinnert. Dieser versendete Bezahllink in der Mail ist nur 24 Stunden aktiv. Danach wird der Termin im Kalender per Mail abgesagt, wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Nach Buchung eines Termins sollte(n) das/die Angebot(e) der geplanten Sanierung als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt werden. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Sollte Ihr Fachhandwerker den Rechnungsbetrag für die Beratung nach Auftragserteilung erstatten wollen, dann legen Sie diesem die Rechnung nach Bezahlung Ihrerseits zur Erstattung bitte vor. Eine komplette Bearbeitung eines KfW-Darlehens, KfW-Investitionszuschusses & anderer evtl. sogar kombinierbare Fördermittel wird nur gewährleistet, wenn die Arbeit ausführende Firma auch das Angebot für die Sanierungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung abgegeben hat. (Dieselbe Firma!)