Ein Architekt schuldet die mangelfreie Erstellung eines Hauses und damit einen Erfolg. Daher ist ein Planervertrag ein Werkvertrag. Der Planer hat Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten. Vor dem eigentlichen Planervertrag, sollten die Planungsgrundlagen ordentlich ermittelt werden. Diese Grundlagen werden in der sogenannten Phase Null ermittelt. Dazu dient die Word-Vorlage als einfache Vertragsvorlage.
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