Der Umgang mit Stoffpreisänderungen und Materialengpässen
Wie gehe ich mit Stoffpreisänderungen und Material um, die insbesondere aktuell durch die Corona-Virus – bedingten Einschränkungen entstanden sind?
Was muss ich beachten als
Mögliche Interessen von Auftragnehmern in Bauverträgen:
Behinderungen und ihre Folgen sind nicht nur von Auftraggebern, sondern auch von ihren Beratern zu bewerten. Zudem sind auch die Verträge von Architekten und Ingenieuren betroffen.
Je nachdem, ob ein BGB- Bauvertrag oder ein VOB/B – Bauvertrag vorliegt, stehen den Beteiligten unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung.
Autor: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zillmer-Seminare
Alte Dorfstraße 40
24107 Kiel
Tel.: 0431 - 31 98 310
Fax: 0431 - 31 98 311
info@zillmer-seminare.de
www.zillmer-seminare.de
Wie gehe ich mit Stoffpreisänderungen und Material um, die insbesondere aktuell durch die Corona-Virus – bedingten Einschränkungen entstanden sind?
Was muss ich beachten als
- Auftragnehmer
- Auftraggeber
- Architekt und Ingenieur
- Stoffpreisänderungen
- Materialengpässe
- Bauablaufstörungen
- Behinderungen und
- Verzug
- Materialeinkaufspreise steigen gegenüber dem kalkulierten und angebotenen Preis
- Lieferprobleme bei Baumaterial
- Der Baustoffhandel kann für einige Baustoffe weder Preise noch Lieferzeiten angeben
- erkrankte Mitarbeiter
- Mitarbeiter in Quarantäne
- private oder behördliche Sperrzonen und Zutrittsverbote
- Reiseverbote
Mögliche Interessen von Auftragnehmern in Bauverträgen:
- Gestiegene Materialeinkaufspreise an den Auftraggeber weiterleiten
- Ausführungsfristen verlängern, um mehr Zeit für die Bauausführung zu bekommen
- sich von Aufträgen zu lösen, also Aufträge zu kündigen
- Außerdem kann bei Verträgen mit privaten Auftraggebern die Sorge aufkommen, dass die Auftraggeber in Liquiditätsprobleme geraten und den vereinbarten Werklohn nicht zahlen können
- möglichst wenig Zeit zu verlieren
- keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen
- sich von Auftragnehmern zu lösen, also Aufträge zu kündigen
Behinderungen und ihre Folgen sind nicht nur von Auftraggebern, sondern auch von ihren Beratern zu bewerten. Zudem sind auch die Verträge von Architekten und Ingenieuren betroffen.
Je nachdem, ob ein BGB- Bauvertrag oder ein VOB/B – Bauvertrag vorliegt, stehen den Beteiligten unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung.
Autor: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- eigene Bau- und Architektenrechtskanzlei seit 1996
- Baujuristisches Projektmanagement
- Baujuristische Unternehmensberatung
- Vertragsgestaltung
- Vertragsprüfungen
- bau- und architektenrechtliche Seminare
- die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- die Auftragsberatungsstelle Schleswig- Holstein ABST
- BPM Bauprojektmanagement und
- den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen VNW
- verschiedene Wohnungsbaugenossenschaften und Architekturbüros in Inhouse-Seminaren
Zillmer-Seminare
Alte Dorfstraße 40
24107 Kiel
Tel.: 0431 - 31 98 310
Fax: 0431 - 31 98 311
info@zillmer-seminare.de
www.zillmer-seminare.de