Der Umgang mit Stoffpreisänderungen und Materialengpässen

Wie gehe ich mit Stoffpreisänderungen und Material um, die insbesondere aktuell durch die Corona-Virus – bedingten Einschränkungen entstanden sind?


Was muss ich beachten als
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Architekt und Ingenieur
Was muss ich beachten, wenn es durch die aktuelle Krise zu folgenden Problemen kommt?
  • Stoffpreisänderungen
  • Materialengpässe
  • Bauablaufstörungen
  • Behinderungen und
  • Verzug
Die aktuelle Krise führt zu vielfältigen Störungen und Behinderungen von Bauabläufen:
  • Materialeinkaufspreise steigen gegenüber dem kalkulierten und angebotenen Preis
  • Lieferprobleme bei Baumaterial
  • Der Baustoffhandel kann für einige Baustoffe weder Preise noch Lieferzeiten angeben
  • erkrankte Mitarbeiter
  • Mitarbeiter in Quarantäne
  • private oder behördliche Sperrzonen und Zutrittsverbote
  • Reiseverbote
Das Virus kann die Bauabläufe und Planungsabläufe des Auftragnehmers auf unterschiedliche Arten stören und die Vertragsparteien können in Liquiditätsschwierigkeiten kommen.

Mögliche Interessen von Auftragnehmern in Bauverträgen:
  • Gestiegene Materialeinkaufspreise an den Auftraggeber weiterleiten
  • Ausführungsfristen verlängern, um mehr Zeit für die Bauausführung zu bekommen
  • sich von Aufträgen zu lösen, also Aufträge zu kündigen
  • Außerdem kann bei Verträgen mit privaten Auftraggebern die Sorge aufkommen, dass die Auftraggeber in Liquiditätsprobleme geraten und den vereinbarten Werklohn nicht zahlen können
Mögliche Interessen von Auftraggebern in Bauverträgen:
  • möglichst wenig Zeit zu verlieren
  • keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen
  • sich von Auftragnehmern zu lösen, also Aufträge zu kündigen
Architekten und Ingenieure werden regelmäßig im Rahmen ihrer Objektüberwachung mit den Problemen von beiden Interessengruppen (AN und AG) konfrontiert und müssen dann richtig handeln:
Behinderungen und ihre Folgen sind nicht nur von Auftraggebern, sondern auch von ihren Beratern zu bewerten. Zudem sind auch die Verträge von Architekten und Ingenieuren betroffen.
Je nachdem, ob ein BGB- Bauvertrag oder ein VOB/B – Bauvertrag vorliegt, stehen den Beteiligten unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung.

Autor: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • eigene Bau- und Architektenrechtskanzlei seit 1996
  • Baujuristisches Projektmanagement
  • Baujuristische Unternehmensberatung
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfungen
  • bau- und architektenrechtliche Seminare
Als Dozent tätig für
  • die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
  • die Auftragsberatungsstelle Schleswig- Holstein ABST
  • BPM Bauprojektmanagement und
  • den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen VNW
  • verschiedene Wohnungsbaugenossenschaften und Architekturbüros in Inhouse-Seminaren


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