Bauen und Sanieren im Bestand

Die tatsächlich erforderliche Bauzeit und die notwendigen Leistungen sind beim Bauen und Sanieren im Bestand schwieriger zu kalkulieren als bei Neubauten. Bauablaufstörungen und Nachtragssituationen treten hier viel häufiger auf. Dies wirkt sich nachteilig auf die Kosten und die Bauzeit aus, so dass auch die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme darunter leidet.
Die aktuelle HOAI 2021 regelt das Architektenhonorar im Allgemeinen, auch beim Bauen im Be-stand, vollständig neu: Umbauzuschläge und eine angemessene Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten sind nicht mehr zwingend erforderlich.


Autor: Rechtsanwalt Frank Zillmer - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 1996 mit eigener Kanzlei in Kiel.

Als Dozent ist er tätig für
  • die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
  • die Auftragsberatungsstelle Schleswig- Holstein ABST
  • BPM Bauprojektmanagement und
  • den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen VNW
  • verschiedene Wohnungsbaugenossenschaften und Architekturbüros in Inhouse-Seminaren


Inhaltsverzeichnis

Nachträge durchsetzen und abwehren

• Nachtragssachverhalte des § 2 VOB/B erkennen
• Mehr- oder Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
• Wegfall einzelner Positionen (§ 2 Abs. 4 VOB/B)
• Leistungsänderungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
• Zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
• Erhebliche Abweichungen beim Pauschalpreisvertrag (§ 2 Abs. 7 VOB/B)
• Leistungen ohne Auftrag (§ 2 Abs.8 VOB/B)
• Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 VOB/B)

Bauablaufstörungen

• Die richtige Dokumentation für Auftraggeber und Auftragnehmer
• Die Behinderung des Auftragnehmers und ihre Folgen:
• Bauzeitenverlängerung
• Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche
• Vergütungsanpassung
• Kündigung

• Bauablaufstörungen durch Auftragnehmer:
• Inverzugsetzung
• Beschleunigung
• Kündigung
• Schadenersatz

Architektenhonorar
• Die Vergütung des Architekten insbesondere beim Bauen im Bestand
• Nachträge beim Architektenhonorar

Verträge und Musterschreiben
• Wie werden die Besonderheiten von Umbauten im Bauvertrag geregelt?
• Worauf ist bei der Gestaltung von Architektenverträgen zu achten?
• Musterschreiben für Nachträge und Bauablaufstörungen


Zillmer-Seminare
Alte Dorfstraße 40
24107 Kiel

Tel.: 0431 - 31 98 310
Fax: 0431 - 31 98 311
info@zillmer-seminare.de
www.zillmer-seminare.de