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Zillmer-Seminare
 
Auswirkungen auf Bau- und Planerverträge 


Die am Bau Beteiligten haben sich noch nicht abschließend mit den durch die „Corona“-Pandemie ausgelösten Stoffpreisänderungen und Materiallieferungsverzögerungen arrangiert, da kommt mit dem Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine am 24.2.2022 und den nachfolgenden Sanktionen die nächste Krise auf uns zu.


Materialengpässe mit Lieferverzögerungen und -Ausfällen sowie noch nie dagewesene Kostensteigerungen für Material und Energie sind die aktuellen Folgen, mit denen öffentliche und private Auftraggeber, Bauunternehmen, Handwerker, Architekten und Ingenieure zu kämpfen haben.

Mit diesem Beitrag soll geklärt werden, wie Sie mit dieser Situation umgehen können:


  • Sind Ausführungsfristen zu verlängern?
  • Gibt es Ansprüche auf eine Vergütungsanpassung?
  • Gibt es Kündigungsmöglichkeiten?
  • Welche vertraglichen Regelungsmöglichkeiten gibt es?
Was muss ich beachten als
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Architekt und Ingenieur
Was muss ich beachten, wenn es durch die aktuelle Krise zu folgenden Problemen kommt?
  • Preisänderungen bei Material und Energie
  • Materialengpässe Energieengpässe
  • Bauablaufstörungen
  • Verlängerungen von Planungs- und Bauüberwachungszeiten
  • Behinderungen und
  • Verzug
  • Computerprobleme („Cyberkrieg“)
 
 


Die aktuellen Krisen führen zu vielfältigen Störungen und Behinderungen von Bauabläufen und in der Folge zur Störung von Planungs- und Bauüberwachungsaufträgen:

  • Materialeinkaufspreise steigen gegenüber dem kalkulierten und vereinbarten Preis
  • Energiepreissteigerungen führen zu erhöhten Kosten
  • Lieferprobleme bei Baumaterial und möglicherweise bei Energie
  • Der Baustoffhandel kann für einige Baustoffe weder Preise noch Lieferzeiten 
    angeben
  • Schadprogramme legen den Betrieb lahm oder verzögern behördliche 
    Genehmigungsverfahren
  • Die von Architekten und Ingenieuren zu planenden und zu überwachenden 
    Bauvorhaben verzögern sich
     
Die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine können die Bauabläufe und Planungsabläufe des Auftragnehmers auf unterschiedliche Arten stören und die Vertragsparteien können in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten kommen.

Mögliche Interessen von Auftragnehmern in Bauverträgen:


  • Gestiegene Materialeinkaufs- und Energiepreise an den Auftraggeber weiterleiten
  • Ausführungsfristen verlängern, um mehr Zeit für die Bauausführung zu bekommen
  • sich von Aufträgen zu lösen, also Aufträge zu kündigen
  • nicht lieferbares Material durch lieferbares Material ersetzen – Preis- und Lieferzeit anpassen
  • Außerdem kann bei Verträgen mit privaten Auftraggebern die Sorge aufkommen, dass die Auftraggeber in Liquiditätsprobleme geraten und den vereinbarten Werklohn nicht zahlen können

Mögliche Interessen von Auftraggebern in Bauverträgen:

  • möglichst wenig Zeit zu verlieren
  • keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen
  • sich von Auftragnehmern zu lösen, also Aufträge zu kündigen
  • Leistung geändert fertigstellen lassen, um das Vorhaben fertig stellen zu können

Architekten und Ingenieure werden regelmäßig im Rahmen ihrer Objektüberwachung mit den Problemen von beiden Interessengruppen (AN und AG) konfrontiert und müssen dann richtig handeln:
Behinderungen und ihre Folgen sind nicht nur von Auftraggebern, sondern auch von ihren Beratern zu bewerten.


Zudem sind auch die Verträge von Architekten und Ingenieuren selbst durch die Verlängerung der Planungs- und Überwachungstätigkeit betroffen. Architekten können hierbei Auftragnehmer oder auch Auftraggeber von Subplanern sein.


Je nachdem, ob ein BGB- Planer- oder Bauvertrag oder ein VOB/B – Bauvertrag vorliegt, stehen den Beteiligten unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung.
Diese unterschiedlichen Interessen sollen nachfolgend beleuchtet werden.
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Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mit seinem Erfahrungsschatz aus über 25 Jahren als Rechtsanwalt in der Baubranche berät er alle am Bau Beteiligten dabei, Strukturen für ihre jeweiligen Aufgaben aufzubauen und zu optimieren


Projektziele werden nur erreicht
wenn die Ergebnisse technisch und kaufmännisch optimierter Planungs- und Bauabläufe durch

  • ein strukturiertes und überschaubares Vertragsmanagementsystem,
  • richtige Reaktionen auf Nachtragssituationen, Bauablaufstörungen und
  • eine lückenlose Gewährleistungsverfolgung

unterstützt werden. Diese baurechtlichen Strukturen vermittelt er und hilft seinen Mandanten bei der Umsetzung.

Durch seine Tätigkeit als Dozent gelingt es ihm, seinen Mandanten auch komplizierte Sach- und Vertragskonstellationen strukturiert und übersichtlich darzustellen und schnell und effizient Lösungen zu finden. Seine Mandanten schätzen dabei sein technisches Verständnis ebenso wie seinen Blick für baubetriebliche Zusammenhänge.

Die Unterlagen wurden sorgfältig erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Gleichwohl kann eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht übernommen werden, da es sich um eine schnelllebige und einem ständigen Wandel unterworfene Materie handelt.
Weder dieses Skript noch die in Online-Kursen enthaltenen Informationen, Kommentare und FAQ-Listen können eine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.


Sein Tätigkeitsbereich
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
  • baubegleitende juristische Projektsteuerung
  • juristische Unternehmensberatung von Architekten, Ingenieuren und Firmen bei Bauprojekten
  • Seminare zum Bau- und Architektenrecht
  • Workshops - auch Online
  • Inhouse-Seminare - auch Online
  • Online-Kurse
  • Online-Bibliothek

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