Architektenrecht nach der HOAI 2021

HOAI – Quo vadis?

Die HOAI 2021 trat (gegenüber dem bisherigen Entwurf: verändert) zum 1.1.2021 in Kraft und gilt für alle Verträge, die vom 1.1.2021 an geschlossen wurden.
Die HOAI ist auch mit der neuen Fassung von 2021 weiterhin kein Vertragsrecht: Nach wie vor sind vertragliche Regelungen für die Bestimmung des Leistungsinhalts („Planungssoll“) erforderlich. Weiterhin ist das werkvertragliche Haftungsrecht naturgemäß nicht in der Honorarordnung geregelt. Hierzu gibt es mittlerweile sehr umfangreiche Rechtsprechungen und seit 2018 ein Bauvertragsrecht im BGB.

Autor
Frank Zillmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seit 1996 mit eigener Kanzlei in Kiel.

Durch seine jahrelange Referententätigkeit ist er in der Lage, komplexe rechtliche Fragestellungen strukturiert und mit Praxisbezug auch für Nicht- Juristen anschaulich zu erklären.

"Ich möchte, dass alle am Bau Beteiligten den rechtlichen Hintergrund verstehen."

"Viele Fehler oder Probleme, die auf den Baustellen oder schon während der Projektplanung entstehen, beruhen auf mangelnden rechtlichen Kenntnissen. Um das zu ändern, gebe ich seit über 15 Jahren baurechtliche Seminare und halte Vorträge. Durch unsere Online-Angebote können alle unsere Kurse und Materialien zeit- und ortsunabhängig nutzen."

Rechtsanwalt Frank Zillmer berät Unternehmen in ganz Norddeutschland.

Er qualifiziert alle am Bau Beteiligten.

Als Dozent ist er tätig für
  • die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
  • die Auftragsberatungsstelle Schleswig- Holstein ABST
  • BPM Bauprojektmanagement und
  • den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen VNW
  • verschiedene Wohnungsbaugenossenschaften und Architekturbüros in Inhouse-Seminaren


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