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Haften Architekten für coronabedingte Mehrkosten und Bauzeitverzögerungen?
Gegenwärtig steigen in der Covid-19-Pandemie Baumaterialpreise in nie dagewesenem Ausmaß. Zum Teil sind Baustoffe nicht mehr, oder nur mit erheblichen Verzögerungen lieferbar.
Viele Bauvorhaben können nicht mehr fertiggestellt werden, weil den Bauherrn die (Kredit-) Mittel fehlen. Kredite werden notleidend. In der Folge empfehlen einige Baufinanzierer ihren Kreditkunden, für die gestiegenen Baukosten und Terminverzug ihre Architekten in die Haftung zu nehmen.
Welche Haftungsrisiken entstehen für Architekten?
In diesem Kompakt-Kurs werden die Haftungsrisiken erläutert und Sie erhalten Hinweise, wie Sie jetzt und in zukünftigen Verträgen mit der Situation umgehen, um der Haftung zu entgehen.
Die Inanspruchnahme ist für Architekten und Ingenieure besonders problematisch, weil sie für diese Schäden keinen Berufshaftpflichtschutz haben:
Ansprüche des Bauherrn aus mangelhafter Kostenermittlung und Kostenkontrolle sind von der Berufshaftpflicht regelmäßig nicht gedeckt (Ziffer 4.2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Architekten (BBR)).
Dasselbe gilt für Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit:
Wird das Bauvorhaben nicht in der vorgesehenen Zeit fertig und kann nicht bezogen, vermietet oder verkauft werden, werden Architekten und Ingenieure für die daraus entstehenden Schäden in Anspruch genommen. Auch diese Schäden sind vom Deckungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung nicht gedeckt:
Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit oder von Fristen und Terminen sind nach Ziffer 4.1 der BBR ebenfalls nicht vom Deckungsschutz umfasst.
Es ist für Architekten und Ingenieure dringend erforderlich, Vorsorge zu treffen.
Dieses Wissen-Kompakt-Paket enthält auch Formulierungshilfen bei Preisanpassungswünschen für
- Auftraggeber- Bauunternehmer
- Planer
Zielgruppe
Das Wissen-Kompakt-Paket richtet sich an alle Architekten und Ingenieure, die für öffentliche, gewerbliche und private Anbieter tätig sind.
Referent
Frank Zillmer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 1996 mit eigener Kanzlei in Kiel
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Frank Zillmer als baujuristischer Unternehmensberater tätig und vermittelt sein Fachwissen gerne strukturiert und gut verständlich als Referent unter anderem für
- die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein,
- die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein,
- den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen
online oder in Inhouse-Seminaren weiter.
Tätigkeitsschwerpunkte
Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
baubegleitende juristische Projektsteuerung
Erstellung und Einführung von Vertragsmanagementsystemen
juristische Unternehmensberatung von Architekten und Ingenieuren
Seminare zum Bau- und Architektenrecht
Workshops
Inhouse-Seminare
Online-Kurse
Zillmer-Seminare
Alte Dorfstraße 40
24107 Kiel
Tel.: 0431 - 31 98 310
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