Das Seminar ist für Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Bauämtern, Reinigungsfirmen sowie von Sanierungsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist, geeignet.
Jedes Gerüst auf einer Baustelle muss durch eine befähigte Person entsprechend TRBS 1203 auf ordnungsgemäßen und sicherheitstechnischen mängelfreien Zustand geprüft werden. Die BetrSichV verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung, die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Wir vermitteln in diesem Seminar das rechtliche Fachwissen sowie Fachkenntnisse zu Aufgaben, Rechten und Pflichten einer befähigten Person bzgl. des Auf- und Umbaus sowie der Gerüstnutzung, zur Absturzsicherung und zum Schutz vor herabfallenden Bauteilen. Die Teilnehmer erlangen die erforderlichen Fachkenntnisse entsprechend DIN 4420 und der TRBS 2121.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Regelwerk: DGUV Information 201-011
  • DIN 4420 Teil 1 - 4 zu Schutz-, Leiter- und Systemgerüsten sowie sicherheitstechnischen Anforderungen
  • DIN 4422 Teil 1 und DIN EN 1004 zu fahrbaren Arbeitsbühnen
  • DIN EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen
  • DIN EN 12811 Arbeitsgerüste
  • DIN 4421 und DIN EN 12812 zu Traggerüsten
  • Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung
  • Betriebssicherer Auf-, Um- und Abbau nach BetrSichV Anhang 1 Ziffer 3.1 und 3.2
  • Der Standsicherheitsnachweis
  • Aufgaben und Haftung von Errichter und Benutzer von Gerüsten
  • Verantwortung und Haftung der zur Prüfung befähigten Person
  • Prüfung von Gerüsten nach Checkliste
  • Abschlusstest