Unser Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal.
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können. Dieses Fachwissen erhalten Sie in unserem Onlineseminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten durch 7 Onlinevideos incl. eines ausführlichen Skripts


Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121 Anforderungen an Leitern und Tritte
  • Instandhaltung und Reparaturen Prüfung von Leitern und Tritten
  • Umgang mit Leitern Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
  • Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
  • Dokumentation
  • Schriftliche Erfolgskontrolle