Der vorliegende Nutzungsüberlassungsvertrag ist ein umfangreicher, weitgehend frei anpassbarer Formularvertrag für die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Pferden.

Der Formularvertrag enthält
eine eindeutige und sehr ausführliche Beschaffenheitsdarstellung,
klare Vereinbarungen und Regelungen zur Nutzung und Einstallung,
umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten zum Preis und der Vertragsdauer,
rechtssichere und detaillierte Regelungen zur Art der Nutzung,
verschiedene Möglichkeiten zu Sondervereinbarungen wie etwa Besuchsrechte,
die Regelung der Halter- und Haftungsfrage,
Hinweisen zu notwendigen Urkunden und Informationen zum Pferd,
Regelungen bezüglich den laufenden Kosten und einer Kaution,
und eindeutigen Festlegungen zum Vertragsende.

Leicht verständliche Ausfüllhinweise und Kommentare zu den einzelnen Punkten gehören zum Lieferumfang. So ausgestattet sind Sie in der Lage, einen für alle Parteien sicheren und verbindlichen Vertrag abzuschließen.
Mit dem vorliegenden Nutzungsüberlassungsvertrag für Pferde erwerben Sie sich ein Stückchen Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Pferden.

Nicht umsonst heißt es: Vertrag kommt von vertragen. Je konkreter der Vertrag die Rechte und Pflichten eines jeden regelt, desto weniger muss man sich streiten.
Die rechtlichen Grundlagen wurden anhand der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung von Gesetz und Rechtsprechung ausgearbeitet. Da bestimmte Zusammenhänge rechtlich nicht definitiv sicher und eindeutig zu beurteilen sind, besteht theoretisch immer die Möglichkeit, dass ein Gericht die Wirksamkeit der einen oder anderen Klausel in Frage stellt. Es wurde sich bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten.

Sie erhalten den Vertrag über einen Downloadlink nach dem Kauf zur Verfügung gestellt.

Dieser Link ist aus Sicherheitsgründen 48 Stunden aktiviert. Bitte speichern Sie sich den Vertrag sofort ab. Der Zugang kann nach den 48 Stunden nicht mehr reaktiviert werden.

Eine nochmalige Aushändigung des Vertrages ist nicht möglich.




Rechtsanwältin und Sachverständige Daniela Lemke
Hadamar, im Januar 2022


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