Nachbelehrung Infektionsschutz wie es Dir passt

Laut Gesetz muss die Infektionsschutz Nachbelehrung (§§42/43) spätestens alle 2 Jahre stattfinden.
  • Jetzt zeitlich flexibel und online absolvieren
  • 2 Belehrungen mit einem Klick erledigt
Du willst die Nachbelehrung zur Küchenhygiene wiederholen, wenn es in DEINEN Tagesablauf passt?

👉 Entspricht der Pflichtfortbildung nach IfSG §§42/43 und Lebensmittelhygiene VO (EG) 852/2004
👉 Spare Zeit und schaue Dir die Videos an, wann es Dir zeitlich passt
👉 Gesamtaufwand ca. 100 Minuten

Das geht nicht? Doch es geht!

Die Belehrung wurde von 2zet konzipiert und dauert in Regel 100 Minuten. Wir aktualisieren und überarbeiten regelmäßig die Videos (entsprechend der aktuellen Rechtslage) Damit Du immer auf dem neusten Stand bist. Als staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin bin ich berechtigt, Dir die bundesweit anerkannte Bescheinigung für die Folgebelehrung gemäß §§ 42/43 IfSG auszustellen.
Nach erfolgreicher Absolvierung erhältst Du von uns die Bescheinigung, das Deine Nachschulung bestätigt….

So kommst Du einfach zu Deinem Nachweis 👇

  • Jetzt buchen
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  • Videos zeitlich flexibel und ortsunabhängig ansehen (online)
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Aktualisiere Deine Pflichtfortbildung nach IfSG §§42/43 und Lebensmittelhygiene VO (EG) 852/2004
  • In Deinem Tempo
  • Wenn Du Zeit hast
  • Nachweis direkt in dein Postfach






Course plan

Ich bin Kathrin
Video 1 Mikroorganismen
Quiz
Video 2 Personal- und Händehygiene
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Nachbelehrung Lebensmittelhygieneverordnung & IfSG §§42/43
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